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Politik · 2026-07-10

BMWK-Förderung Heizungstausch: das ändert sich im 4. Quartal 2026

von Wade-Redaktion · 11 Minuten Lesezeit

Hinweis: Dieser Beitrag wurde redaktionell aufbereitet. Die zugrundeliegenden Daten und Zitate sind am Ende verlinkt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Juli 2026 eine Eckpunkte-Skizze für die Anpassung der Heizungsförderung ab dem 4. Quartal 2026 vorgelegt. Zwei Punkte sind besonders relevant für Bauherren und Sanierer, die heute eine Wärmepumpe planen.

Erstens: Die KfW 458 bleibt im Grundsatz erhalten, wird aber enger gefasst. Wer eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbaut, erhält weiterhin bis zu 70 % Förderung, sofern die Anlage in einem Bestandsgebäude mindestens 5 Jahre alt ist und der Heizungstausch eine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung ersetzt. Neu ist, dass die Förderung an eine Wärmeplanung gekoppelt wird: Wer in einer Gemeinde mit kommunalem Wärmeplan wohnt, erhält den vollen Fördersatz; wer in einer Gemeinde ohne Wärmeplan lebt, bekommt 5 Prozentpunkte weniger.

Zweitens: Die Förderung der Energieberatung (KfW 358 oder gleichwertig) wird ab dem 4. Quartal 2026 verpflichtend für Anträge ab 12.000 € Fördersumme. Bisher war sie empfohlen, jetzt ist sie Bedingung. Die Beratung kostet 800 € bis 1.500 €, ist aber ihrerseits zu 80 % durch KfW 358 bezuschusst.

Was bedeutet das konkret? Wer eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 21.000 € Zuschuss plant, muss ab Q4/2026 die zusätzliche Energieberatung beauftragen. Der Eigenanteil der Beratung liegt dann zwischen 160 € und 300 €. Wer auf die Beratung verzichtet, verliert die Heizungstausch-Förderung vollständig.

Für laufende Anträge gilt Bestandsschutz: Anträge, die vor Inkrafttreten der Änderung eingereicht werden, werden nach den alten Bedingungen bewilligt und ausgezahlt. Wir empfehlen: Wer im Sommer/Herbst 2026 plant, sollte den Antrag nicht aufschieben — selbst wenn die Bauausführung erst im Winter stattfindet.

Drei weitere, kleinere Änderungen: (1) Die Förderung von Wärmepumpen-Hybrid mit Gas-Brennwertkessel wird auf 45 % begrenzt, weil die Klimabilanz hybrider Systeme im Vergleich zu reinen Wärmepumpen schlechter ausfällt. (2) Der Mindestbetrag der förderfähigen Investition sinkt von 4.000 € auf 3.500 €, was mehr kleinere Anlagen förderfähig macht. (3) Die Bonusförderung für Wärmepumpen in WEG (Eigentümergemeinschaften) wird von 25 % auf 35 % angehoben.

Insgesamt bleibt die Heizungswende attraktiv, aber die Förderlandschaft wird komplexer. Bauherren, deren Anlage förderfähig ist, sollten spätestens zum Ende des 3. Quartals 2026 einen Energieberatungstermin vereinbaren und parallel die Vor-Ort-Begehung mit einem SHK-Fachbetrieb einleiten. Die Wade-Redaktion beobachtet die politische Entwicklung und aktualisiert die <a href="/luft-wasser-waermepumpe-foerderung/">Förderung-Übersicht</a> regelmäßig.

Quellen & Belege